354                                        Verben mit Infix 'ig'  
     
  jdn. beerdigen [untrennbar] = einen Toten in der Erde legen; einen Toten in der Erde
     beisetzen, bestatten ~ einem Verstorbenen das letzte Geleit geben; einen Toten ins
     Grab legen; einen Toten zu Grabe tragen; einen Toten begraben
 
  jdn. befähigen zu etw. [oder + Inf. mit zu; untrennbar] = jdn. fähig machen zu etw.
     [oder Inf. + mit zu] ~ jdn. in die Lage, in den Stand bringen/(ver)setzen [+ Inf. mit
     zu]
 
  jdn. befehligen [untrennbar] = die Befehlsgewalt ausüben/(inne)haben über jdn. ~ eine
     Armee (an)führen; die Führung, das Kommando (inne)haben;
     aber (jdm.) etw. befehlen [untrennbar] = (jdm.) einen Befehl erteilen/geben ~
     (jdm.) eine Anweisung geben; jdn. anweisen zu etw. [oder + Inf. mit zu]; jdm. etw.
     auferlegen, aufgeben, auftragen, diktieren, gebieten, vorschreiben; etw. anordnen,
     verfügen, verhängen
 
  etw. befestigen [untrennbar] 1. allgemein = etw. an etw. anderem festmachen; etw.
     fester machen, z. B. Abhänge, Deiche ~ etw. an etw. anderem anbinden/anbringen;
     etw. beständig/haltbar machen; etw. fixieren;
     2. ~ Gebäude, Gebiete gegen militärische Angriffe (ab)sichern;
     3. ~ das Ansehen, den guten Ruf stärken, durch anerkannte Leistung
 
  etw. befriedigen [untrennbar] ~ jds. Bedürfnisse, Erwartungen, Vorstellungen,
     Wünsche erfüllen, z. B. bezogen auf jds. Hunger/Durst sowie auf jds. Neugier und
     Wissensdrang;

     [PII befriedigt];
     aber etw. befrieden [untrennbar] = in einem Gebiet/Land den Frieden
     wiederherstellen; in einem Gebiet/Land einen Krieg beenden;
     [PII befriedet]
 
  jdn. befriedigen [untrennbar] 1. allgemein = jdm. Befriedigung geben; jdn.
     zufriedenstellen ~ jds. Gefallen finden; jdm. gefallen;
     2. ~ jds. Ansprüche, Verlangen erfüllen; jds. Forderungen [D.] entsprechen,
     genügen, nachkommen; Geld/Kredit(e) zurückzahlen; Schuld begleichen/tilgen,
     auch durch Sachleistung;
     [PII befriedigt]
 
  etw. beglaubigen [untrennbar] ~ etw. amtlich/notariell als echt, richtig, wahr,
     zutreffend schriftlich anerkennen/bestätigen; (jdm.) etw. bescheinigen; (jdm.)
     etw. quittieren;
     eigentlich etw. glaubhaft machen
 
  jdn. beglaubigen [untrennbar] = ein Beglaubigungsschreiben ausfertigen/ausstellen
     über jdn. ~ einen diplomatischen Gesandten/Vertreter bestätigen/bevollmächtigen