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| 354 Verben mit Infix 'ig' |
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jdn. beerdigen [untrennbar] = einen Toten in der Erde legen; einen Toten in der Erde beisetzen, bestatten ~ einem Verstorbenen das letzte Geleit geben; einen Toten ins Grab legen; einen Toten zu Grabe tragen; einen Toten begraben |
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jdn. befähigen zu etw. [oder + Inf. mit zu; untrennbar] = jdn. fähig machen zu etw. [oder Inf. + mit zu] ~ jdn. in die Lage, in den Stand bringen/(ver)setzen [+ Inf. mit zu] |
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jdn. befehligen [untrennbar] = die Befehlsgewalt ausüben/(inne)haben über jdn. ~ eine Armee (an)führen; die Führung, das Kommando (inne)haben; aber (jdm.) etw. befehlen [untrennbar] = (jdm.) einen Befehl erteilen/geben ~ (jdm.) eine Anweisung geben; jdn. anweisen zu etw. [oder + Inf. mit zu]; jdm. etw. auferlegen, aufgeben, auftragen, diktieren, gebieten, vorschreiben; etw. anordnen, verfügen, verhängen |
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etw. befestigen [untrennbar] 1. allgemein = etw. an etw. anderem festmachen; etw. fester machen, z. B. Abhänge, Deiche ~ etw. an etw. anderem anbinden/anbringen; etw. beständig/haltbar machen; etw. fixieren; 2. ~ Gebäude, Gebiete gegen militärische Angriffe (ab)sichern; 3. ~ das Ansehen, den guten Ruf stärken, durch anerkannte Leistung |
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etw. befriedigen [untrennbar] ~ jds. Bedürfnisse, Erwartungen, Vorstellungen, Wünsche erfüllen, z. B. bezogen auf jds. Hunger/Durst sowie auf jds. Neugier und Wissensdrang; [PII befriedigt]; aber etw. befrieden [untrennbar] = in einem Gebiet/Land den Frieden wiederherstellen; in einem Gebiet/Land einen Krieg beenden; [PII befriedet] |
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jdn. befriedigen [untrennbar] 1. allgemein = jdm. Befriedigung geben; jdn. zufriedenstellen ~ jds. Gefallen finden; jdm. gefallen; 2. ~ jds. Ansprüche, Verlangen erfüllen; jds. Forderungen [D.] entsprechen, genügen, nachkommen; Geld/Kredit(e) zurückzahlen; Schuld begleichen/tilgen, auch durch Sachleistung; [PII befriedigt] |
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etw. beglaubigen [untrennbar] ~ etw. amtlich/notariell als echt, richtig, wahr, zutreffend schriftlich anerkennen/bestätigen; (jdm.) etw. bescheinigen; (jdm.) etw. quittieren; eigentlich etw. glaubhaft machen |
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jdn. beglaubigen [untrennbar] = ein Beglaubigungsschreiben ausfertigen/ausstellen über jdn. ~ einen diplomatischen Gesandten/Vertreter bestätigen/bevollmächtigen |
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